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Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

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Corona Hilfs-Fonds


Kommt der neue Corona-Hilfsfonds für Sie in Frage? 15 Mrd. Euro können verteilt werden. Was ist zu tun? Hier bekommen Sie die Antwort:

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persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Abhängig von der jeweiligen Unternehmenssituation sollte ein Förderansuchen nach dem Corona Hilfs-Fonds überlegt werden. Hierbei beraten wir Sie gerne. Sie werden gleich feststellen, warum ein Antrag nicht immer mit einem bedingungslosen „Ja!“ zu beantworten ist.

Die harte Wahrheit am Beginn

Betriebe, die seit 16.03.2020 ohne Umsätze dastehen und im hohen Maße (alle Kapitalgesellschaften!) von der anderen Fördereinrichtung, dem Härtefonds Phase 1&2 (das ist etwas anderes als der Hilfs-Fonds!) genau nichts bekommen, erhalten vorerst ausschließlich eine Garantie, um Kredite mit bis zu 3% Kosten aufzunehmen. Die Konditionen sollten daher sehr genau mit bestehenden Fördermöglichkeiten (Garantieübernahmen des Bundes) über das AWS verglichen werden.

Wie lange die Auszahlung dauert, ist ungewiss. Das Ziel der Regierung, dass bereits mit 15.04.2020 Zahlungen erfolgen, ist - sagen wir - sehr ambitioniert. Der Eingang des Kredits sollte daher in der cash-flow Rechnung zeitverzögert geplant werden.

Konservativ planen!

Die Kredithöhe ist mit 3 Monatsumsätzen limitiert. Da bereits ein Monat vergangen ist und viele Fixkosten weiterlaufen, kann nur auf einen baldigen Rückgang der Erkrankungen und eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen gehofft werden; dies deshalb, weil der Überbrückungskredit nur für kurze Zeit reicht und die Betriebe trotz Lockerung in der Anfangsphase mit gänzlich anderen Umsätzen als zuvor rechnen müssen. Es ist nicht anzunehmen, dass in den hart getroffenen Branchen sofort wieder kostendeckend gewirtschaftet werden kann. Der Gesetzgeber wird daher schon jetzt überlegen müssen, wie in drei Monaten ausgeweitet wird (betraglich, zeitlich), trotz Phase zwei mit nicht rückzahlbaren Teilen (siehe sogleich).

Gründe für ein langsames Wachstum

Wir müssen uns in Erinnerung rufen, dass auch nach einer Lockerung

  • die sozialen Kontakte weiterhin eingeschränkt bleiben werden;
  • die Bevölkerung, die noch länger in Kurzarbeit beschäftigt sein wird, sparsamer mit ihrem Geld umgehen wird;
  • Österreich der Anteil der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei 15% des BIP liegt, wobei knappe 75% davon auf ausländische Gäste fällt und diese voraussichtlich noch länger ausbleiben werden.

Die wirtschaftliche Unterstützung für das Jahr 2020 mit Überbrückungskrediten in der Höhe von 3 Monatsumsätzen erscheint daher insbesondere für Gastronomie-, Freizeit- und Tourismusbetriebe viel zu knapp bemessen.

Wenn sie sich nun entscheiden einen Unterstützungsantrag zu stellen, sind nachstehende Eckdaten von besonderer Bedeutung.

Eingangs ist festzuhalten, dass sich das Konzept entgegen den ersten Aussagen geändert hat. Es ist zu einer gänzlichen Entkoppelung zwischen Überbrückungsfinanzierung und den Zuschüssen gekommen, weshalb auch diese Hilfe in 2 Phasen aufgeteilt werden kann (nicht (!) zu verwechseln mit "Corona-Härtefallfonds: Phase 2", auch bei diesem Fonds gibt es zwei Phasen).

PHASE 1 - Überbrückungsfinanzierung

Ab dem 08.04.2020 können Betriebe mit Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich

  • die aufgrund der Corona Krise einen Liquiditätsbedarf haben,
  • mit großen Umsatzeinbußen konfrontiert sind (siehe sogleich), sowie (!!)
  • mit Kreditraten im Rückstand sind,

eine Garantie der Republik beantragen.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die den Antrag an die jeweilige zuständige Förderstelle weiterleitet. Die Garantie der Republik soll ab Antragseinreichung binnen 7 Werktagen genehmigt werden. Mit dieser Garantie soll der Antragsteller einen zusätzlichen Kredit von seiner Hausbank erhalten. Die Laufzeit beträgt vorerst maximal 5 Jahre.

Hinweis! Es ist zu bedenken, dass
der Kredit durch die Bank mit bis zu 1% verzinst werden darf;
die Republik zwischen 0,25% und 2% Garantieentgelt erhalten soll. (gem. EU Vorgaben; abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße);
die Kredithöhe mit 3 Monatsumsätzen limitiert ist;
die Republik bis zu 90% der Haftung übernimmt. Bei einer Kreditsumme bis zu 800.000,- Euro, sind es 100%
Es gebührt ein angemessenes Unternehmergehalt von 2.000,-, näheres soll bei Antragstellung bekannt sein.

PHASE 2 - Zuschüsse

Bis zum 31.12.2020 können Betriebe mit Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich, die im Jahr 2020, während und durch die Corona Krise einen Umsatzverlust von zumindest 40% erleiden, sich für einen Fixkostenzuschuss registrieren.

  • Dieser Fixkostenzuschuss wird frühestens im Jahr 2021 ausgezahlt.
  • Zuvor ist ein getrennter Antrag mit einer Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle auszufüllen.
  • Die Antragsangaben bedürfen der Prüfung und Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
  • Der Antrag wird auf der AWS Homepage in einem Onlinetool zu erfassen sein.
  • Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.
  • Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens

Der Bund zahlt bei

  • 40 – 60% Umsatzausfall: 25% Ersatz der Fixkosten
  • 60 – 80% Umsatzausfall: 50% Ersatz der Fixkosten
  • 80-100% Umsatzausfall: 75% Ersatz der Fixkosten

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen.

Welche Auflagen sind einzuhalten?

Damit man in den Genuss eine Garantie und in der Folge eines weiteren Kredites kommt, müssen folgende Auflagen eingehalten werden:

  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
  • Unternehmen müssen vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen sein. (vmtl. Kennzahlen gem. URG, Unternehmensreorganisationsgesetz, Details gerne bei einem Beratungsgespräch)
  • Gehälter für Dienstnehmer zählen scheinbar nicht zu den Fixkosten. Sie sind zumindest aktuell nicht in der FAQ Liste des BMF angeführt, gehören aber üblicherweise bei jeder Fixkostendefinition zu den ersten Aufzählungen.
  • Ein angemessener Unternehmerlohn in der Höhe von maximal 2.000 Euro pro Monat gehört zum Fixkostenblock.
  • Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Die für eine Überprüfung benötigte Unterlagen müssen auf Verlangen ausgehändigt werden.

Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter zum 31.12.2019 beschäftigt haben UND Mitarbeiter gekündigt haben, statt die Kurzarbeit nach Ausbruch der COVID-19-Krise in Anspruch zu nehmen sind nicht antragsberechtigt! Ebenso ausgeschlossen: Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbereich (Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Finanzunternehmen, die Aufsichtsbestimmungen unterliegen)

Alle aktuell zu Verfügung stehende Details finden Sie beim BMF.

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:

Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds

Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)

Corona Hilfs-Fonds

Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2

Sonderhilfe für NÖ Betriebe

Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).

Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:

(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!

Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?

Corona und die Kredite

Corona und die Steuer + Bonuszahlungen

Corona und die Verträge

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