Mit 7 bis 14% fördert der Staat Investitionen in Ihren Betrieb. Wann macht das Sinn? Hier die Details.
Mit 7 bis 14% fördert der Staat Investitionen in Ihren Betrieb. Wann macht das Sinn? Hier die Details.
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.
Explizit ausgenommen sind vor allem
• klimaschädliche Neuinvestitionen,
• unbebaute Grundstücke,
• Finanzanlagen,
• Unternehmensübernahmen und
• aktivierte Eigenleistungen.
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses in Höhe von 7% der förderfähigen Kosten.
Es erfolgt eine Verdopplung des Zuschusses (dh 14%), wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science in Verbindung steht.
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ startet mit 1. September 2020, Anträge können bis 28.Februar 2021 gestellt werden. Für das Förderprogramm steht ein Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Investitionsprämie für Unternehmen nach dem Investitionsprämiengesetz, stellt keine Betriebseinnahme dar (§ 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 EStG nicht anwendbar).
Dieses Werkzeug kann mit Maßnahmen nach dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 kombiniert werden. Lesen Sie dazu unseren Artikel „Steuererleichterungen für Unternehmen“.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:
Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds
Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)
Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2
Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:
Erbschaftsteuer nach Corona-Krise? - Jetzt Schenkungen prüfen!
Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?
Corona und die Steuer + Bonuszahlungen
Keine Miete bei Corona: Eine gute Idee?
Corona und die Miete (basic Info)
Klicken gegen die Krise — Handel geht Online!
Zahlt der Staat genug wegen Corona-Maßnahmen?
Betrieb geschlossen, was jetzt? Geld bei Corona (Basic Info)
Unternehmen in der Krise – Droht Insolvenzwelle wegen Corona?
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366