Ist trotz finanziell verschlechterter Situation durch COVID 19 der volle Kindesunterhalt zu zahlen?
Ist trotz finanziell verschlechterter Situation durch COVID 19 der volle Kindesunterhalt zu zahlen?
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Persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Frage kurz und knapp zu beantworten: Ja, ein festgesetzter Unterhalt ist zunächst einmal zu begleichen.
Wir empfehlen, umgehend einen Antrag auf Unterhaltsherabsetzung zu stellen, sofern es aufgrund der derzeitig schwierigen Situation zu einer wesentlichen Änderung der Leistungsfähigkeit beim Unterhaltsschuldner kommt.
Als wesentlich sieht die Rechtsprechung eine Einkommensänderung/Leistungsfähigkeitsänderung um die 10% an. Dies ist jedoch
1. gerichtlichen gelten zu machen und
2. gleichzeitig an die unterhaltsberechtigte Person (Kind selbst oder Vertretungsbefugter) mitzuteilen.
Damit kann man vermeiden, dass dem Unterhaltspflichtigen ein gutgläubiger Verbrauch des gezahlten Unterhalts eingewendet wird. Dadurch wäre die Rückforderung zuviel bezahlten Unterhalts ausgeschlossen.
Sollte wirklich der Ernstfall eintreten und massive Zahlungsschwierigkeiten eintreten, sodass der Unterhaltsschuldner den Unterhalt nicht mehr begleichen kann, hat die Regierung bereits reagiert und festgehalten, dass nunmehr der staatliche Unterhaltsvorschuss in der Coronakrise einfacher bezogen werden kann.
Normalerweise müssen dafür 3 Kriterien erfüllt sein:
1. gerichtlicher Beschluss oder Vergleich,
2. Verzug des Unterhaltsschuldners und
3. Exekutionsantrag des Kindes.
In der jetzigen Situation soll es durch Wegfall des 3. Kriteriums zu einer massiven Beschleunigung des Verfahrens führen. Diese Regelung gilt jedoch vorerst nur bis Ende April 2020.
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Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
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