Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Willkommen

Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.

Suchen

Aktuelles

Corona und die Steuer + Bonuszahlungen

Weniger Steuer und Bonuszahlung durch Corona-Hilfspaket? Hier die Details:

Weniger Steuer und Bonuszahlung durch Corona-Hilfspaket? Hier die Details:

Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
Persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Die Republik Österreich und ihre Vertreter tun ihr Bestes die Belastungen für den Einzelnen klein zu halten. Dabei erkennt man auch das Bemühen die Maßnahmen möglichst optimal zu bewerben. Mittlerweile ist Zeit für Klartext. Und so sieht es derzeit aus:

Zuschüsse und Zuwendungen steuerfrei

Steuerfrei sind ab dem 1. März 2020:

  • Zuwendungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG).
  • Zuschüsse aus dem Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)
  • Sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (zB WKNÖ, Gemeinden,...)

Das heißt: Die Zuwendung an sich ist steuerfrei. Allerdings senken diese Zuwendungen/Zuschüsse die Betriebsausgaben und sind insofern sehr wohl wiederum steuerpflichtig, da - vereinfacht gesagt - weniger Ausgaben vom Umsatz abgezogen werden können, was wiederrum die Bemessungsgrundlage für die Steuer erhöht.

Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Das heißt vereinfacht: Alle Mitarbeiter von Unternehmen, können unter den genannten Voraussetzungen begünstigt werden.

Sonstige Änderungen im Einkommensteuergesetz

Die Pendlerpauschale steht auch bei Telearbeit zu, die Überstundenbegünstigung gilt auch bei Kurzarbeit (§ 124b Z 349).

Einkommen von pensionierten Ärzten, die im Zuge der Pandemie wieder reaktiviert werden, stellen außerordentliche Einkünfte (mit ermäßigtem Steuersatz) dar.

Änderung des Gebührengesetzes

Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind, sind von den Hundertsatzgebühren befreit (§ 35 Abs 8 GebG). (siehe auch Corona Hilfs-Fonds - Was ist zu tun?)

Das heißt: Es werden keine Gerichtsgebühren eingehoben, insofern diese mit der COVID 19 Pandemie und einer damit verbundenen Finanzierung zusammenhängen (tw. Antragspflichtig bei Eintragung!).

  • Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen bis zum 1.7.2020
  • Keine Gebühren für Hypothekarverschreibungen, Bürgschaften und Bestandverträge

Umfassende FAQ

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfassende FAQ Liste zu allen Hilfspaketen erstellt. In dieser Liste bekommen Sie Infos über:
Corona Kurzarbeit (Kurz und wenig hilfreich betreffend den offenen Fragen)
Der Härtefallfonds (Gute Zusammenfassung der aktuell noch neuen Materie)
Der Corona Hilfs-Fonds: allgemein, Garantien, Zuschüsse (Siehe auch Details zum NEUEN Corona - Notfallsfonds)
Kreditgarantien und Haftungen
Erleichterungen des Finanzministeriums (inkl. Hotlinenummer für sonstige Fragen)

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:

Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds

Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)

Corona Hilfs-Fonds

Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2

Sonderhilfe für NÖ Betriebe

Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).

Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:

(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!

Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?

Corona und die Kredite

Corona und die Steuer + Bonuszahlungen

Corona und die Verträge

AGB sicher gestalten

Keine Miete bei Corona: Eine gute Idee?

Corona und die Miete (basic Info)

Klicken gegen die Krise — Handel geht Online!

Corona und die Reise

Corona und der Unterhalt

Corona und die Kinder

Zahlt der Staat genug wegen Corona-Maßnahmen?

Betrieb geschlossen, was jetzt? Geld bei Corona (Basic Info)

Unternehmen in der Krise – Droht Insolvenzwelle wegen Corona?

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr