Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Willkommen

Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber

Herzlich Willkommen bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte!
Ihr Recht ist unser Auftrag! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden.

Suchen

Aktuelles

Stundung bei Finanz und Sozialversicherung

Stundungen für Finanzamt und Sozialversicherung werden bis August 2020 gesetzlich fortgesetzt. Doch was dann?

Stundungen für Finanzamt und Sozialversicherung werden bis August 2020 gesetzlich fortgesetzt. Doch was dann?

———Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Endet die Stundungsfrist für Zahlungen an das Finanzamt (zB für Umsatzsteuer) am 30.09. oder 01.10, bleibt diese bis 15.01.2021 (!) unverändert aufrecht, und zwar für jene errechnete Abgaben, die bis spätestens 25.09.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht wurden. Dh wenn man flott ist, geht sich die Umsatzsteuervoranmeldung noch für den Monat August 2020 aus.

Für Vorauszahlungen (gem § 45 EStG) gilt der 27.11.2020 als letzter Tag.

Das heißt, dass Zahlungen an das Finanzamt für Umsätze bis 25.09.2020 bis spätestens 15.01.2021 gestundet sind. Ab dem 26.09.2020 müsste ein neues Stundungsansuchen für nicht abgedeckte Zeiträume (zB September, Oktober, November,... 2020) gestellt werden.

Möglichkeit der Ratenzahlung

Sofern in der Vergangenheit bereits ein Stundungsansuchen gestellt und die Raten rechtzeitig bezahlt wurden, kann für die bis 25.09.2020 entstandenen Abgabenverbindlichkeiten ein Ratenzahlungsansuchen gestellt werden. In 12 gleichen Monatsraten kann dann die Abgabenschuld bezahlt werden, in Härtefällen kommen noch 6 weitere Monate dazu. Das positive: Es müssen keine (!) Stundungszinsen für den Zeitraum 15.03.2020 bis 15.01.2021 bezahlt werden.

Stundungszinsen nur bis 15.01.2021 ausgesetzt

Danach müssen allerdings sehr wohl Stundungzinsen gezahlt werden:
ab dem 16. Jänner 2021 bis 28. Februar 2021 zwei Prozent
ab dem 1. März 2021 bis 30. April 2021 zweieinhalb Prozent
ab dem 1. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 drei Prozent
ab dem 1. Juli 2021 bis 31. August 2021 dreieinhalb Prozent
ab dem 1. September 2021 bis 31. Oktober 2021 vier Prozent
ab dem 1. November 2021 viereinhalb Prozent

Achtung: Das gilt auch für zuvor abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarungen!

Unser Tipp: im Idealfall bis 15.01.2021 die fälligen Abgaben bezahlen und rechtzeitig für neue Stundungen ansuchen.

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:

Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds

Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)

Corona Hilfs-Fonds

Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2

Sonderhilfe für NÖ Betriebe

Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).

Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:

Erbschaftsteuer nach Corona-Krise? - Jetzt Schenkungen prüfen!

Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?

Corona und die Kredite

Corona und die Steuer + Bonuszahlungen

Corona und die Verträge

AGB sicher gestalten

Keine Miete bei Corona: Eine gute Idee?

Corona und die Miete (basic Info)

Klicken gegen die Krise — Handel geht Online!

Corona und die Reise

Corona und der Unterhalt

Corona und die Kinder

Zahlt der Staat genug wegen Corona-Maßnahmen?

Betrieb geschlossen, was jetzt? Geld bei Corona (Basic Info)

Unternehmen in der Krise – Droht Insolvenzwelle wegen Corona?

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr