Die Einkommensteuer wird gesenkt. Das 13. und 14. Gehalt bleibt trotz Kurzarbeit steuerlich begünstigt. Hier die Details..
Die Einkommensteuer wird gesenkt. Das 13. und 14. Gehalt bleibt trotz Kurzarbeit steuerlich begünstigt. Hier die Details.
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persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Der Eingangssteuersatz (dh. für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro) wird von 25% auf 20% gesenkt.
Beispiel:
Ein Unternehmer/Angestellter hat als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 18.000,- Euro (dh bereits unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste etc). Davon sind 7.000,- zu besteuern.
25% Einkommensteuer = EUR 4.500,-
20% Einkommensteuer = EUR 3.600,-
Ersparnis im Jahr EUR 900,-, pro Monat EUR 75,-.
Von der Steuer können im Einzelfall noch Absetzbeträge abgezogen werden.
Jahressechstel bleibt trotz Kurzarbeit
Das Jahressechstel („13. und 14. Gehalt“) bleibt gesichert, die Steuerbegünstigung greift auch im Falle einer Kurzarbeit. Hintergrund: Da sich das Jahressechstel aus dem bisherigen tatsächlichen Einkommen errechnet, wären alle, die in Kurzarbeit waren bzw. sind um ihren Stuervorteil umgefallen. Mit der aktuellen Änderung des Einkommensteuergesetz, bleibt die steuerliche Begünstigung für Urlaubs und Weihnachtsremuneration erhalten.
Diese wenigen Zeilen verhelfen zum steuerlichen Glück:
„In Fällen der Kurzarbeit gem. § 37b und §37c AMSG ist für das Veranlagungsjahr 2020 die Berechnung des Jahressechstels der der Kurzarbeit zu Grunde liegende bisherige monatliche laufende Bezug bei unverringerter Normalarbeitszeit zugrunde zu legen.“
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Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:
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Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)
Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2
Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
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