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Niedrigere Einkommensteuer, 13. 14. Gehalt bleibt!

Die Einkommensteuer wird gesenkt. Das 13. und 14. Gehalt bleibt trotz Kurzarbeit steuerlich begünstigt. Hier die Details..

Die Einkommensteuer wird gesenkt. Das 13. und 14. Gehalt bleibt trotz Kurzarbeit steuerlich begünstigt. Hier die Details.

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persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Der Eingangssteuersatz (dh. für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro) wird von 25% auf 20% gesenkt.

Beispiel:

Ein Unternehmer/Angestellter hat als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 18.000,- Euro (dh bereits unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste etc). Davon sind 7.000,- zu besteuern.
25% Einkommensteuer = EUR 4.500,-
20% Einkommensteuer = EUR 3.600,-
Ersparnis im Jahr EUR 900,-, pro Monat EUR 75,-.

Von der Steuer können im Einzelfall noch Absetzbeträge abgezogen werden.

Jahressechstel bleibt trotz Kurzarbeit

Das Jahressechstel („13. und 14. Gehalt“) bleibt gesichert, die Steuerbegünstigung greift auch im Falle einer Kurzarbeit. Hintergrund: Da sich das Jahressechstel aus dem bisherigen tatsächlichen Einkommen errechnet, wären alle, die in Kurzarbeit waren bzw. sind um ihren Stuervorteil umgefallen. Mit der aktuellen Änderung des Einkommensteuergesetz, bleibt die steuerliche Begünstigung für Urlaubs und Weihnachtsremuneration erhalten.

Diese wenigen Zeilen verhelfen zum steuerlichen Glück:

„In Fällen der Kurzarbeit gem. § 37b und §37c AMSG ist für das Veranlagungsjahr 2020 die Berechnung des Jahressechstels der der Kurzarbeit zu Grunde liegende bisherige monatliche laufende Bezug bei unverringerter Normalarbeitszeit zugrunde zu legen.“

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Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:

Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds

Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)

Corona Hilfs-Fonds

Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2

Sonderhilfe für NÖ Betriebe

Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).

Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:

Erbschaftsteuer nach Corona-Krise? - Jetzt Schenkungen prüfen!

Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?

Corona und die Kredite

Corona und die Steuer + Bonuszahlungen

Corona und die Verträge

AGB sicher gestalten

Keine Miete bei Corona: Eine gute Idee?

Corona und die Miete (basic Info)

Klicken gegen die Krise — Handel geht Online!

Corona und die Reise

Corona und der Unterhalt

Corona und die Kinder

Zahlt der Staat genug wegen Corona-Maßnahmen?

Betrieb geschlossen, was jetzt? Geld bei Corona (Basic Info)

Unternehmen in der Krise – Droht Insolvenzwelle wegen Corona?

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