Jüngste Äußerungen von Regierungsmitgliedern geben Anlass zur Sorge über den Rechtsstaat.
Jüngste Äußerungen von Regierungsmitgliedern geben Anlass zur Sorge über den Rechtsstaat.
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Die Wirtschaftsministerin hatte am 16.04.2020 Unternehmern, die durch die Krise in ihrer Existenz bedroht sind, geraten, „ihre Zeit nicht mit Anwälten zu verschwenden.“
Kurz zuvor äußerte der Kanzler: „Das sind juristische Spitzfindigkeiten.“ auf die Frage, ob die Gesetzgebung und (insbesondere) die Verordnungen des Gesundheitsministers Unternehmen ungleich behandelt, indem bestimmte Betriebe aufsperren, vergleichbare geschlossen halten müssen. Weiters sei die Debatte entbehrlich, da der Verfassungsgerichtshof zu einem Zeitpunkt darüber entscheide, in dem die Verordnung bzw. die Einschränkungen ohnehin nicht mehr gelten würden.
Ein starkes Stück.
Diese Äußerungen sind besorgniserregend. Vertreter der Politik bringen eine Geringschätzung für den Rechtsweg und damit auch für den Rechtsstaat als Ganzes zum Ausdruck. Wer die Wirtschaft wertschätzt, darf die Unternehmer und ihre Sorgen nicht derart marginalisieren und schon gar nicht einzelnen Branchen gegeneinander ausspielen.
Wer an den Rechtsstaat glaubt, muss es Bürgern und Unternehmen erlauben sich von UNABHÄNGIGER Stelle nämlich von Anwälten beraten zu lassen, die sich zur Aufgabe gemacht haben Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Damit wir unser Vertrauen in den Rechtsstaat und die Rechte jedes Österreichers, jeder Österreicherin erhalten können, braucht es den Einsatz jedes Einzelnen. „Mehr miteinander“ sollte dabei an oberster Stelle stehen.
Zusammengefasst stellt sich angesichts derartiger Aussagen die Frage: Wer braucht schon eine Verfassung, Grundrechte oder Anwälte? Wir hoffen mittlerweile sind die Eckpfeiler Gewaltentrennung, Verteidigungsrechte, Grundrechte und unser rechtlichter Rahmen (Verfassung) unumstößlicher Bestandteil des politischen Bewusstseins geworden. Und wozu Anwälte? Jeder, der sich über seine Rechte informieren und beraten lassen will, hat bedarf. Früher oder später. In Krisenzeiten mit sich rasch ändernden Gesetzeslagen mehr als je zuvor. Ob eine Handlung, Maßnahme oder gar Klage sinnvoll/zweckmäßig ist, oder eben nicht, sollte besser vorher besprochen werden (näheres unter „Willkür bei Unternehmens-Öffnungen?“ bzw. „Sicheres Kino verboten?“)
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:
Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds
Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)
Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2
Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:
(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!
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