Schuldner kann bei Insolvenz über Veräußerungs- und Belastungsverbot bestimmen
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist kein Vermögensobjekt, sondern ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht, das im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners bleibt.